„Ein Familienname (auch Nachname, Zuname oder amtsdeutsch einfach Name) dient als Ergänzung zum Vornamen der besseren Unterscheidbarkeit von Personen.
Soziologisch-historisch wird mit dem Familiennamen die Zugehörigkeit des Individuums zu einer Familie ausgedrückt. Der Geburtsname (veraltet bei Frauen auch als Mädchenname bezeichnet) drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus, der Ehename die Zugehörigkeit zur Familie des Ehepartners und der Doppelname die Zugehörigkeit zu beiden Familien der Ehepartner aus. Außerdem gelten Künstlernamen und Ordensnamen als Familiennamen, ohne hierzu einen verwandtschaftlichen Bezug zu haben.
Entwicklung der Familiennamen in Europa
Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich von dort aus im 10. Jahrhundert nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Gebrauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens auch in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.“ (Wikipedia)