Mittwoch, 11. März 2009

Deutschland und Polen - Frau Steinbachs Vergehen


Von Stefan Dietrich

10. März 2009 Schon die Frage, was der Vertriebenenpräsidentin Steinbach konkret vorzuwerfen sei, lässt Wladyslaw Bartoszewski aus der Haut fahren. „Die Deutschen sollten sich nicht blöd stellen“, gab der Deutschland-Berater des polnischen Ministerpräsidenten Tusk darauf kürzlich in der polnischen Zeitung „Dziennik“ zurück. Frau Steinbach habe im Bundestag gegen den Grenzvertrag gestimmt und sich gegen den Nato- und EU-Beitritt Polens ausgesprochen. „Und wir sollen sie für geeignet halten, ein Museumskonzept zu entwickeln, das unser Land betrifft?“ Hierzulande fand Bartoszewskis Empörung viel Verständnis. Nach Frau Steinbachs vorläufigem Verzicht auf einen Sitz im Beirat der Stiftung Flucht, Vertreibung Versöhnung gab der FDP-Vorsitzende Westerwelle zu bedenken: „Man darf nicht vergessen, dass Erika Steinbach gegen die deutsch-polnische Grenze (...) gestimmt hat.“

Hat sie das? Der Vorwurf, Erika Steinbach habe gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze gestimmt, bezieht sich auf eine Erklärung, die am 17. Oktober 1991 im Bundestag bei der Abstimmung über den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 sowie über den Grenzvertrag vom 14. November 1990 abgegeben wurde. Sie trägt die Unterschriften von 23 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, darunter die von Erika Steinbach, die damals im Bund der Vertriebenen noch keine Rolle spielte und weniger als ein Jahr dem Bundestag angehörte. Die 23 Abgeordneten gaben zu Protokoll: „Dem Vertrag über die Bestätigung der bestehenden Grenze können wir nicht zustimmen, da wir uns (...) für eine in die Zukunft gerichtete Lösung aller offenen deutsch-polnischen Fragen eingesetzt haben.“ Offen geblieben seien insbesondere Eigentums- und Vermögensfragen.

Vermögensrechte der Vertriebenen

Die Unterzeichner, die sich im Übrigen für eine Politik des friedlichen Zusammenlebens in Europa aussprachen, votierten mithin nicht gegen die endgültige Anerkennung der Grenze, sondern nur gegen einen Grenzvertrag, der offen zutage liegende Konfliktpunkte aussparte. Wie recht sie damit hatten, zeigte sich spätestens nach der Gründung der „Preußische Treuhand GmbH“ im Jahr 2000, einer Gesellschaft, die sich zum Ziel setzte, die Rückerstattung ehemals deutscher Liegenschaften in Ostpreußen einzuklagen. Die Aufregung, die darüber in Polen entstand, war vor allem der deutschen Rechtslage geschuldet.

Denn sowohl im Lastenausgleichsgesetz von 1952 als auch im Vertriebenenzuwendungsgesetz von 1994 (für die in der DDR verbliebenen Heimatvertriebenen) war ausdrücklich festgehalten worden, dass Vermögensrechte der Vertriebenen gegenüber den Vertreiberstaaten mit Lastenausgleichszahlungen nicht abgegolten seien. Bürger, die sich in solchen Angelegenheiten an die Bundesregierung wandten, bekamen die offizielle Auskunft, dass „die Bundesrepublik nicht auf individuelle Ansprüche von Deutschen verzichtet“ habe. Vielmehr betrachte man die entschädigungslosen Enteignungen deutscher Staatsbürger als völkerrechtswidrig. Rechtsuchende verwies die Bundesregierung an polnische Gerichte.

Recht und Unrecht

Bundeskanzler Schröder hinderte das nicht daran, sich vor polnischem Publikum von Landsleuten zu distanzieren, die sich auf die Rechtsauffassung ihrer eigenen Regierung sowie des Bundesverfassungsgerichts verlassen hatten. In seiner Rede zum fünfzigsten Jahrestag des Warschauer Aufstands zog sich Schröder auf die Position zurück, die Bundesrepublik erhebe keinerlei Vermögensansprüche gegen Polen und unterstütze auch Privatklagen dieser Art nicht. Politisch befand sich Schröder damit zwar im Einklang mit der übergroßen Mehrheit der Deutschen, die es für falsch halten, das Rad der Geschichte auf dem Weg der Privatklage zurückdrehen zu wollen, moralisch und juristisch war er jedoch im Unrecht. Denn statt die Gesetze zu ändern, die den Stein des Anstoßes bildeten, beschimpfte er jene, die sich darauf beriefen.

Frau Steinbach, die stets davor gewarnt hatte, dass solche Vermögensansprüche den deutsch-polnischen Rechtsfrieden stören könnten, distanzierte sich übrigens gleichfalls von den Aktivitäten der „Preußischen Treuhand“, machte aber die Bundesregierung dafür verantwortlich, dass es nun so weit gekommen sei. Das Risiko einer Gesetzesänderung, welche die offenen Vermögensfragen auf den innerstaatlichen Klageweg verwiesen hätte, scheute indessen nicht nur Schröder, sondern auch dessen Vorgänger Kohl und seine Nachfolgerin Merkel. So wie sich die tschechische Regierung weigerte, die Bene-Dekrete aufzuheben, so beharrlich weigert sich die deutsche, ihren eigenen Bürgern gegenüber die volle Verantwortung für die Kriegsfolgen zu übernehmen.

Entschädigung vom eigenen Staat

Ganz unabhängig von den Auseinandersetzungen über die Errichtung eines Gedenkorts für die Vertriebenen in Berlin, die auch durch Frau Steinbachs vorläufigen Rückzug aus dem Beirat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung noch nicht ausgestanden sein dürften, sind auch die offenen Vermögensfragen weiterhin ungelöst. Im Oktober 2008 hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Klage der „Preußischen Treuhand“ auf Anerkennung ihrer Ansprüche zwar abgewiesen, doch weitere juristische Vorstöße vor deutschen Gerichten, die neue Unruhe verbreiten können, werden vorbereitet.

Polen hatte erwartet, dass Deutschland im Sinne des Nachbarschaftsvertrags - er bestimmt, dass beide Länder keine aus der Vergangenheit herrührenden Ansprüche mehr gegeneinander erheben - auch die privatrechtlichen Ansprüche auf sich nehmen würde. Weil das nicht geschehen war, fühlten sich Politiker aller dortigen Parteien von Berlin hintergangen, als die Klageandrohungen wahrgemacht wurden. Der damalige Oppositionsführer Rokita von der heute regierenden Bürgerplattform (PO) wies 2005 darauf hin, dass Polen selbst alle offenen Vermögensfragen mit seinen östlichen Nachbarn - Litauen, Weißrussland, Ukraine - so geregelt habe, dass polnische Vertriebene von ihrem eigenen Staat entschädigt würden. Deutschland habe das nicht getan. „Wir haben 1990 den Fehler gemacht, nicht entschlossen genug für unserer Rechte zu kämpfen“, sagte Rokita.

Zeitbomben und Blindgänger

Zugleich verschwiegen Polens Politiker und Medien - es war ihnen offenbar peinlich -, dass in Deutschland nur die BdV-Präsidentin die Position vertrat, die den polnischen Erwartungen entsprach: Frau Steinbach forderte, Vertriebene mit Vermögensansprüchen an deutsche Gerichte zu verweisen, wobei sie klarstellte, dass es dort allenfalls um eine symbolische Anerkennung der Verluste gehen könne.

Frau Steinbachs Vorbehalte gegen die Ost-Erweiterung der EU sind gleichfalls in einer Protokollerklärung im Bundestag festgehalten. Am 3. Juli 2003 stellte sie darin fest, dass in vier der zehn osteuropäischen Beitrittsländer Gesetze in Kraft seien, die mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht nicht in Einklang stünden. Vor allem der Europäischen Kommission kreidete sie an, die Streichung dieser fortwirkenden Gesetze nicht zur Beitrittsbedingung gemacht zu haben. Anders als vielfach behauptet, hat Frau Steinbach im Bundestag dennoch nicht gegen, sondern für die Aufnahme Polens in die EU gestimmt. Ihr „Vergehen“ besteht allein darin, dass sie frühzeitig und wiederholt auf juristische Zeitbomben und Blindgänger hinwies, deren Existenz auf beiden Seiten verdrängt wurde. Das genau scheint ihre Gegner am meisten an ihr zu stören: dass Kassandra recht behalten hat.



Text: F.A.Z., 11. März 2009, Seite 10

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