Sonntag, 8. März 2009

Gericht urteilt für Aussiedlerin


Deutsche kann in Polen auf Grundstücksrückgabe klagen


ul. WARSCHAU, 6. März. Ein polnisches Gericht hat einer deutschen Spätaussiedlerin aus Masuren ermöglicht, um Entschädigung für ihr Grundstück zu kämpfen, das zu kommunistischen Zeiten bei ihrer Aussiedlung nach Deutschland enteignet worden war. Das Berufungsgericht in Bialystok stellte fest, dass die Forderungen der 70 Jahre alten Agnes Trawny nach Entschädigung für das 159 Hektar große Waldgrundstück nicht, wie frühere Instanzen festgestellt hatten, verjährt sei. Die Verjährungsfrist sei nicht, wie bisher angenommen, schon 1999 abgelaufen, sondern dauere noch bis 2012. Agnes Trawny hatte schon im Jahr 2007 in Polen Aufsehen erregt, als ihr ein Gericht ihr Elternhaus in der Gemeinde Narthen (Narty) in Masuren zuerkannte. Der damalige nationalkonservative Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski hatte darauf die Gerichte durch die Forderung unter Druck zu setzen versucht, die Justiz müsse in ihren Entscheidungen die "Staatsraison" und das "nationale Interesse" berücksichtigen. Das Oberste Gericht ließ sich jedoch nicht beeindrucken und wies die Forderung Kaczynskis mit den Worten zurück, sein Ansinnen sei "eine Aufforderung zum Rechtsbruch". Die Befürchtung, dass die Rückerstattung des vom kommunistischen Staat übernommenen Hauses zur "Vertreibung" seiner polnischen Bewohner führen könnte, hat sich nach einem Bericht der Zeitung "Gazeta Wyborcza" nicht bewahrheitet. In dem Haus wohnen immer noch dieselben Mieter wie vor Frau Trawnys Erfolg vor Gericht.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.03.2009, Nr. 56, S. 5

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