Sonntag, 31. Januar 2010

Dreiklassenwahlrecht in Preußen


Interessant: Heute im Zeitzeichen:


Die Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Preußen

31. Januar 1850

"Es war ein revidierter Verfassungsentwurf, der an diesem Tag verkündet wurde. Von einem allgemeinen Wahlrecht, wie zwei Jahre zuvor, war keine Rede mehr. Preußen ließ seinen Landtag fortan in drei Klassen wählen, eine bizarre Verzerrung der Stimmen.

Abhängig von der Steuerkraft wurden Wahlklassen samt ihrer Wahlmänner eingeteilt. Das führte dazu, dass etwa im Jahr 1904 vier Prozent der wohlhabenden Bevölkerung ebenso viele Wahlmänner bestimmen konnten wie die Geringverdiener, die 82 Prozent der Gesamtbevölkerung stellten.

Das preußische Dreiklassenwahlrecht fiel erst 1918 mit der Novemberrevolution."

Autor/in:

Jörg Beuthner

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